
a) Verordnungsschein und Bewilligung
Voraussetzung für die logopädische Therapie ist ein Verordnungschein, der von einer der folgenden Stellen ausgestellt sein sollte:
- Vertragsfachärztin/einem Vertragsfacharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten (Laryngologie)
- Vertragsfachärztin/einem Vertragsfacharzt für Nervenkrankheiten (Neurologie),
- Vertragsfachärztin/einem Vertragsfacharzt für Kinder- und Jugendheilkunde,
- Vertragsfachärztin/einem Vertragsfacharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde,
- entsprechenden eigenen Einrichtung der Kasse bzw. einer entsprechenden Vertragseinrichtung der Kasse ausgestellt werden.
Dieser Verordnungsschein muss nach Erhalt und im Idealfall vor der ersten Therapiestunde bewilligt werden: Logopädische Behandlungen sind generell bewilligungspflichtig – das heißt, dass Kosten für diese Leistungen von der Österreichischen Gesundheitskasse nur dann übernommen werden, wenn diese vor der zweiten Behandlungseinheit bewilligt worden sind. Die Bewilligung ist entweder vom Medizinischen Dienst der Kasse oder von einer Ärztin/einem Arzt in einer Kundenservicestelle einzuholen. Für das Ansuchen um Bewilligung einer logopädischen Behandlung gibt es derzeit kein Formular eines Behandlungsplanes.
Aktuelle Information: Die Bewilligungspflicht für logopädische Behandlungen, die bei Vertragslogopädinnen/ Vertragslogopäden in Anspruch genommen werden, wurde wegen COVID-19 bis auf weiteres ausgesetzt.
Den (bewilligten) Verordnungsschein bringen Sie bitte zur ersten Therapiesitzung mit.
b) Wahllogopädin
Ich bin als Wahllogopädin tätig.
Das bedeutet, dass Sie die Kosten für die Therapiestunde am Ende der jeweiligen Stunde begleichen und dafür eine Rechnung mit Zahlungsbestätigung per email erhalten. Am Ende des Therapieblocks senden wir Ihnen eine Gesamtrechnung zu, die Sie zur Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
c) Kostenerstattung
Je nach Krankenkasse werden 45-70% der Therapiekosten durch die Krankenkasse refundiert. Dafür senden Sie die Gesamtrechnung mit dem Erstattungsformular an Ihre Krankenkasse.
Das Kostenerstattungsformular für die OGK finden Sie hier:
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.838098&portal=oegkwportal
Private Krankenversicherungen ergänzen häufig die restlichen Kosten.
Beachten Sie bitte:
- Kommen Sie bitte pünktlich zu Ihrem Termin.
Jede Verspätung Ihrerseits verkürzt Ihre Therapiezeit.
- Sagen Sie bitte Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, mindestens 24 Stunden vor dem Termin ab – am besten per E-Mail oder telefonisch. Im Falle einer zu kurzfristigen Absage oder wenn Sie ohne Angabe von Gründen nicht zur Therapie erscheinen, müssen wir Ihnen die Kosten der Therapiestunde verrechnen. Die Krankenkasse übernimmt in diesem Fall keine Vergütung.
Termin vereinbaren unter: +43 (0)664 55 33 997
gabriele@logopaedie-frotzbacher.at